Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Sensthofstiftung

Logo Sensthofstiftung

Die Sensthofstiftung (Treuhand-Stiftung) wurde am 6. Mai 2021 vom Stifter Udo Blum, Berlin, und dem Sensthof-Eigentümer Dieter Wankmüller als Treuhandverwalter gegründet.

Die Siftung ist vom Finanzamt Brandenburg, Steuernummer 048/ 142/05369, als gemeinnützig anerkannt.

Sein Startkapital beträgt 50.000 €.  Der Sensthof wird zur gegebenen Zeit in die Stiftung eingebracht.

 

Der Stiftungsrat (5 Mitglieder) unter Vorsitz von Udo Blum wacht über die Einhaltung der satzungsmäßigen Ziele und beschließt auf seinem jährlichen Treffen über die gemeinnützigen Förderprojekte.

Die Projekte werden zum Teil über Förderanträge mitfinanziert.

 

Eigene Projekte in 2023:

- Lern- und Erlebnisgarten mit der KiTa Reetz. Das Projekt wurde gefördert durch das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. und OeLaLa in Reetz e.V..

   Das Projekt wurde am 24.9.2023 mit dem "Fläming-Initiativ-Preis 2023"  ausgezeichnet.

- Preisgeld für den Jugendinitiativpreis der "Mitmachkonferenz Fläming aktiv - gemeinsam gestalten".

 

 

Eigene Projekte in 2022:

- Theatertage mit Jugendlichen aus bildungsfernen Familien.

   Das Projekt wurde vom Landkreis Potsdam-Mittelmark, FB Soziales, FD Kinder, Jugend und Familie, gefördert.

- Preisgeld für den Jugendinitiativpreis der "Mitmachkonferenz Fläming aktiv - gemeinsam gestalten".

 

Die gesamte Stiftungsarbeit ist ehrenamtlich.

 

Die Stiftung Sensthof ist für seine gemeinnützige Arbeit auf Spenden angewiesen:

Bankverbindung:  IBAN:  DE47 16 05 0000 1000 6038 88   BIC:  WELADED1PMB

 

Spenden werden mit einem steuerlich abrechenbaren Spendenbeleg nachgewiesen.
 

 

Welche Ziele verfolgt die Stiftung (Hier ein Auszug aus seiner Satzung):

 

Stiftung Sensthof

Satzung[1]

Präambel

Der Stifter Udo Blum hat durch die Bereitstellung eines Stiftungsgrundstockkapitals (Stiftungsvermögen) in Höhe von 50.000 EURO die Stiftung Sensthof ins Leben gerufen.

Motiv zur Gründung der Stiftung Sensthof  ist die Sicherung und Fortführung des Sensthofes in Reetz als ein für alle offener Ort und eine Institution vielfältiger Begegnungen im Geiste von Gleichberechtigung, Toleranz und Zusammenarbeit. Ein Ort, an dem sich bürgerschaftliches Engagement und demokratische Gesinnung entfalten können. Ein Ort der Bildung von Jung und Alt. Ein Ort, an dem Umweltschutz und Ökologie selbstverständliche Maxime bei der baulichen Entwicklung und Gestaltung des Sensthofes und Inhalt der Projekte und Aktivitäten sind. Ein Ort, der Kunst und Kultur einen Raum bietet.  

§ 1
Name Rechtsform und Sitz der Stiftung

  1. Die  Stiftung führt den Namen Stiftung Sensthof.

  2. Die Stiftung Sensthof ist eine nicht rechtsfähige unselbständige Stiftung (fiduziarische Stiftung) mit Sitz auf dem Sensthof, Lindenplatz 1, 14827 Wiesenburg/Mark OT Reetz.

  3. Eine Namensänderung ist auf Vorschlag des Treuhänders möglich, bedarf jedoch einer Zustimmung des Stiftungsrates mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Stimmen.

  4. Die Stiftung ist nach dem Willen des Stifters analog zu einer Stiftung bürgerlichen Rechts grundsätzlich auf Dauer angelegt,  jedoch ohne den Zwang zur Kapitalerhaltung.  Die Stiftung Sensthof  ist insofern auch eine Verbrauchsstiftung.

§ 2
Gemeinnützigkeit

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

  2. Zweck der Stiftung ist

  • Förderung von Kunst und Kultur,

  • Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes,

  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,

  • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind,

  • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

  1. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch

die Sicherung und Fortführung des Sensthofes in Reetz als ein offener Ort und eine Institution der Bildung, der toleranten und gleichberechtigten Begegnung, der Kunst und Kultur, der Ökologie und des Umweltschutzes. Die Stiftung Sensthof richtet sich mit ihrem Angebot insbesondere an Kinder, Jugendliche und Studierende und die Menschen der Region. Ihre Projekte stehen aber allen Interessierten offen.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

eigene Projekte

  • die den Gedanken des Umweltschutzes, der Ökologie und speziell des  ökologischen Landbaus und der Landschaftspflege  fördern,

  • die das Wissen um gesunde Ernährung und Gesundheit und um Maßnahmen zum Schutz von Natur und Konsumenten (Verbrauchern) fördern,

  • die den Gedanken der Toleranz, der Völkerverständigung und der Gleichberechtigung fördern,

  • die das bürgerschaftliche Engagement fördern, insbesondere für Dorfkultur und Dorfentwicklung,

  • die Wissen um Kunst und Kultur und die Fähigkeit des eigenen künstlerischen Schaffens und Ausdrucks fördern.

gemeinsame Projekte in Kooperation mit regionalen wie überregionalen Projektpartnern aus z. B. Schule/Hochschule, Kunst und Kultur, Landbau und Ökologie, Ernährung, Gesundheit und Verbraucherschutz.

  • Geeignete Projektformen sind Bildungswochen, Seminare, Workshops, Projekttage. 

  • Der Stiftungszweck wird auch verwirklicht durch die Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen, Vorträge und Tagungen, speziell zu den Themenbereichen Ökologie/Umweltschutz, Ernährung/Gesundheit, Toleranz/Gleichberechtigung, bürgerschaftliches Engagement. Dabei ist der Stiftungszweck der Bildung insbesondere dann verwirklicht, wenn die wissenschaftlichen Veranstaltungen sich nicht nur an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Fachwelt richten, sondern in allgemeinverständlicher Weise wissenschaftliche Erkenntnisse für die Allgemeinheit aufbereiten und darstellen.

Zuwendungen an gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften oder gemeinnützige Genossenschaften, sofern deren Ziele und Zwecke denen der Stiftung Sensthof im Wesentlichen entsprechen. Diese Förderung Dritter ist nachgelagert und soll nur zur Anwendung kommen, wenn mit eigenen und/oder gemeinsamen Projekte mit Kooperationspartnern der Stiftungszweck nur unzureichend verwirklicht werden kann. 

  1. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  2. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter und seine Erben/Rechtsnachfolger sowie die Organmitglieder erhalten - sofern sie nicht selbst steuerbegünstigt sind - keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.


[1] Soweit im Folgenden nur die männliche Form Verwendung findet, dient das nur der Lesbarkeit. Die männliche Form ist geschlechtsneutral gemeint.